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Allegemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in den folgenden Bedeutungen verwendet, sofern nicht anders angegeben.

Benutzer: Haagh Protection B.V.

Gegenpartei: Jede juristische oder natürliche Person, die einen Vertrag mit dem Benutzer abgeschlossen hat oder abschließen möchte, sowie alle ihre gesetzlichen Vertreter, Sachwalter oder Erben.

Waren: Alle Ausrüstungsgegenstände, Werkzeuge und Materialien, die vom Benutzer zum Verkauf angeboten werden

Artikel 2: Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot und jeden Vertrag zwischen dem Benutzer und der Gegenpartei, auf den der Benutzer diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für anwendbar erklärt hat. Abweichende Bestimmungen, Vereinbarungen oder Regelungen gelten nur, wenn und sofern der Benutzer sie schriftlich bestätigt hat.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Verträge mit dem Benutzer, für deren Ausführung Dritte eingeschaltet werden müssen.

Durch den Abschluss eines Vertrages mit dem Benutzer verzichtet die Gegenpartei auf die von ihr angewandten Bedingungen, ungeachtet ihrer Bezeichnung, sodass die vom Benutzer angewandten Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf alle Verträge Anwendung finden.

Falls eine oder mehrere der in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen nichtig sind oder aufgehoben werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiterhin in vollem Umfang gültig und wirksam. In diesem Fall werden der Benutzer und die Gegenpartei Rücksprache halten, um neue Bestimmungen zu vereinbaren, die an die Stelle der nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen treten, wobei Ziel und Zweck der ursprünglichen Bestimmungen, wenn und soweit möglich, beibehalten werden.

Artikel 3: Angebote und Kostenvoranschläge

Alle Angebote und Kostenvoranschläge des Benutzers sind vollkommen unverbindlich, sofern nicht anders angegeben.

Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge.

Artikel 4: Zustandekommen eines Vertrages

Kaufverträge oder andere Vereinbarungen zwischen dem Benutzer und der Gegenpartei kommen erst dann zustande, wenn der Benutzer diese schriftlich bestätigt hat, oder wenn der Benutzer den Auftrag tatsächlich ausführt, sofern keine Bestätigung erteilt wurde.

Wird die Richtigkeit einer schriftlichen Bestätigung nicht innerhalb von acht Werktagen nach deren Absendung bestritten, sind beide Parteien daran gebunden.

Alle Angebote, Auftragsbestätigungen und Rechnungen können in Kilogramm oder in Quadratmetern, Dezimetern, Zentimetern, Millimetern oder Quadratfuß bzw. pro Stück oder im Dutzend erstellt werden. Gewichts- oder Maßangaben können auch dann gemacht werden, wenn das Angebot, die Auftragsbestätigung oder die Rechnung stückweise oder anderweitig erstellt worden ist. Vorbehaltlich des Gegenbeweises durch die Gegenpartei gelten die in der Rechnung angegebenen Maße, Mengen und Gewichte als die tatsächlich gelieferten.

Artikel 5: Ausführung des Vertrages

Der Benutzer wird den Vertrag nach bestem Wissen und Können und in Übereinstimmung mit den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ausführung auf der Grundlage des Stands der Technik ausführen.

Wenn und soweit eine ordnungsgemäße Ausführung des Vertrages dies erfordert, hat der Benutzer das Recht, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen.

Die Gegenpartei sorgt dafür, dass alle Informationen, die der Benutzer als notwendig angibt oder von denen die Gegenpartei vernünftigerweise annehmen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrages notwendig sind, dem Benutzer rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Falls die für die Ausführung des Vertrages erforderlichen Informationen dem Benutzer nicht rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, hat der Benutzer das Recht, die Ausführung des Vertrages auszusetzen und/oder dem Auftraggeber die durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten gemäß den üblichen Tarifen in Rechnung zu stellen.

Der Benutzer haftet nicht für irgendwelche Schäden, die dadurch entstanden sind, dass der Benutzer von der Gegenpartei zur Verfügung gestellte unrichtige und/oder unvollständige Informationen verwendet hat, es sei denn, der Benutzer hätte von der Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit Kenntnis haben müssen.

Änderungen des Vertrages und/oder weitere Vereinbarungen sind nur dann wirksam, wenn und sofern sie vom Benutzer schriftlich vereinbart oder bestätigt wurden. Falls Abweichungen und/oder Änderungen zu einer Erhöhung der Kosten führen, ist der Benutzer berechtigt, diese Kosten der Gegenpartei in Rechnung zu stellen.

Artikel 6: Preise   

Die im Angebot genannten Preise verstehen sich ausschließlich Mehrwertsteuer oder anderer staatlicher Abgaben, die beim Verkauf und bei der Lieferung erhoben werden, und basieren auf der Lieferung ab Lager des Benutzers, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Mehrwertsteuer und im Allgemeinen alle Abgaben, die von der Regierung im Zusammenhang mit dem Abschluss, der Ausführung und der finanziellen Abwicklung des Vertrages auferlegt oder zugelassen werden, gehen zulasten der Gegenpartei. Im Falle von Änderungen von Steuern und/oder Abgaben wird der vereinbarte Preis entsprechend angepasst.

Bei wesentlichen Änderungen von Löhnen, Sozialabgaben, Kraftstoff- und Frachtpreisen, Wechselkursen und/oder Umständen, die zu Kostensteigerungen für den Benutzer führen, ist der Benutzer berechtigt, die sich daraus ergebenden Kostensteigerungen an die Gegenpartei weiterzugeben.

Etwaige Montagearbeiten werden der Gegenpartei gesondert in Rechnung gestellt.

Artikel 7: Lieferfrist

Der Benutzer wird eine ungefähre Angabe der Lieferfrist machen. Die Lieferfrist beginnt nach der schriftlichen Annahme des Auftrags durch den Benutzer und sobald der Benutzer von der Gegenpartei alle für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Informationen erhalten hat.

Die Lieferfrist wird in der Erwartung festgelegt, dass der Benutzer wie zum Zeitpunkt des Angebots weiterarbeiten kann und dass ihm die benötigten Materialien rechtzeitig geliefert werden. Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Benutzers kann die Gegenpartei aus der Nichteinhaltung der Lieferfrist kein Recht auf Auflösung und/oder Schadenersatz ableiten.

Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung auswirken. Der Benutzer wird dies der Gegenpartei so schnell wie möglich mitteilen.

Artikel 8: Lieferung und Gefahrübergang

Die Waren werden ab Lager geliefert, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

Sobald die zur Bestellung gehörenden Waren in den Lagern des Benutzers versandbereit sind und der Käufer davon in Kenntnis gesetzt wurde, gelten die Waren im Hinblick auf die Lieferfrist als geliefert.

Die Kosten und das Risiko an den Waren gehen ab dem Zeitpunkt der Lieferung auf die Gegenpartei über.

Artikel 9: Lagerung

Falls die Gegenpartei aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die Waren zum vereinbarten Zeitpunkt abzunehmen, und die Waren versandbereit sind, wird der Benutzer – sofern seine Lagermöglichkeiten dies zulassen – die Waren für maximal sechs Monate aufbewahren und pflegen. In diesem Fall muss die Gegenpartei die Kosten für die Lagerung auf der Grundlage von nach billigem Ermessen anzuwendenden Maßstäben ab dem im Vertrag vorgesehenen Lieferdatum bis zum Datum der eventuellen Lieferung erstatten.

Artikel 10: Transport

Der Transport ab dem Lager des Benutzers wird im Auftrag der Gegenpartei abgewickelt, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart.

Die Kosten für den Transport und eine eventuelle Transportversicherung gehen zulasten der Gegenpartei, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

Artikel 11:Waren zur Ansicht

Waren zur Ansicht werden nach dem Währungswert am Tag des Versands in Rechnung gestellt.

Wenn Waren zur Ansicht nicht innerhalb von acht Tagen zurückgeschickt werden, werden sie als von der Gegenpartei gekauft betrachtet.

Artikel 12: Stornierung

Die Gegenpartei kann den Vertrag nur mit Zustimmung des Benutzers auflösen oder stornieren.

Wenn der Benutzer der Auflösung oder Stornierung des Vertrages zustimmt, muss die Gegenpartei die dem Benutzer in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten erstatten und die nachteiligen finanziellen Folgen für den Benutzer aufgrund der Nichtausführung des Vertrages kompensieren, die zusammen mindestens 10 % des vereinbarten Preises betragen.

Artikel 13: Garantie

Der Benutzer garantiert die ordnungsgemäße Leistung der von ihm gelieferten Waren für die Dauer von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Lieferung, vorausgesetzt, dass die Gegenpartei die Waren mit der erforderlichen Sachkenntnis und Sorgfalt verwendet und behandelt.

Für den Fall, dass die gelieferten Waren ganz oder teilweise verarbeitet, benutzt oder verbraucht wurden, gelten sie als von der Gegenpartei akzeptiert.

Die Kosten und das Risiko von Änderungen oder Ergänzungen an den gelieferten Waren, die von der Gegenpartei vorgenommen wurden, gehen zulasten der Gegenpartei. Darüber hinaus führen solche Änderungen oder Ergänzungen zum Erlöschen der vorstehenden Garantie.

Die Gegenpartei hat sich nach Erhalt der Waren selbst vom Zustand der Waren zu überzeugen.

Wenn der Verkauf nach Gewicht, Maßen oder Menge gemäß den Angaben des Benutzers erfolgt, kann die Gegenpartei verlangen, dass die Waren bei oder nach der Lieferung gewogen, gemessen oder gezählt werden. Die Kosten dafür gehen nur dann zulasten des Benutzers, wenn die Abweichungen bei den Abmessungen 2 % oder beim Gewicht 0,5 % übersteigen.

Lässt sich die richtige Menge der zu liefernden Waren im Voraus nicht genau angeben, so wird eine Marge von höchstens 5 % gewährt. Sollte weniger als 95 % geliefert worden sein, muss der Benutzer nach eigenem Ermessen entweder die Lieferung auf 95 % ergänzen oder Schadensersatz auf der Grundlage des Marktwertes am Tag der Lieferung zahlen. Dies kann jedoch in keinem Fall zur Auflösung des Vertrages führen.

Wenn der Gegenpartei ein Muster oder Modell gezeigt oder zur Verfügung gestellt wurde, wird davon ausgegangen, dass es nur als Anhaltspunkt [gezeigt oder] zur Verfügung gestellt wurde, es sei denn, es wird ausdrücklich vereinbart, dass die zu liefernde Ware diesem Muster oder Modell entsprechen muss.

Artikel 14: Beanstandungen

Die Gegenpartei hat sich nach Erhalt der Waren selbst vom Zustand der Waren zu überzeugen.

Beanstandungen, im Sinne dieses Artikels einschließlich aller Beanstandungen in Bezug auf die gelieferten Waren und deren Ausführung, werden nur bearbeitet, wenn sie innerhalb von acht Werktagen nach der Lieferung schriftlich beim Benutzer eingereicht werden, wobei die Art der Beanstandung deutlich anzugeben ist. Im Falle einer Beanstandung darf die Ware nicht bearbeitet werden/werden.

Ohne vorherige Rücksprache werden zurückgesandte Waren nicht angenommen.

Artikel 15: Haftung

Der Benutzer haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, die der Gegenpartei oder Dritten infolge der Ausführung des von ihm mit der Gegenpartei geschlossenen Vertrags entstehen, es sei denn, dass der Schaden auf eine vorsätzliche Handlung oder Unterlassung oder grobe Fahrlässigkeit des Benutzers zurückzuführen ist.

Die Haftung des Benutzers und seiner Mitarbeiter beschränkt sich in jedem Fall auf den Betrag, auf den der Benutzer aufgrund der von ihm abgeschlossenen Haftpflichtversicherung Anspruch hat, zuzüglich des Selbstbehalts, den der Benutzer aufgrund dieser Versicherung zu tragen hat. Auf Wunsch wird ein Auszug aus der Haftpflichtversicherungspolice zur Verfügung gestellt.

Sollte aus irgendeinem Grund keine Zahlung aus der vorgenannten Versicherung erfolgen, beschränkt sich die Haftung auf den Betrag, den der Benutzer der Gegenpartei für seine Lieferung in Rechnung gestellt hat.

Artikel 16: Höhere Gewalt

Wenn der Benutzer aufgrund höherer Gewalt nicht in der Lage ist, Waren zu liefern oder seine Verpflichtungen auf die übliche Weise zu erfüllen, hat er das Recht, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, entweder die Ausführung des Vertrages für die Dauer der höheren Gewalt, höchstens jedoch für drei Monate, auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass er zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet ist. Während der Aussetzung ist der Benutzer berechtigt und nach Ablauf der genannten drei Monate verpflichtet, zwischen der Ausführung oder der ganzen oder teilweisen Auflösung des Vertrags zu wählen.

Als höhere Gewalt werden von den Parteien insbesondere angesehen: Brand, Diebstahl, Kriegshandlungen, Unruhen, Streiks, Arbeitsniederlegungen, Betriebsunterbrechungen, Krieg, Unwetter, Verzögerung oder Einstellung der Lieferung von Materialien oder Hilfsmitteln und/oder Dienstleistungen, Eingriffe öffentlicher oder halböffentlicher und/oder aufsichtsrechtlicher Behörden, gesetzliche Regelungen, die die Nutzung der gelieferten Waren behindern, und ganz allgemein jede Ursache, die außerhalb des Einflussbereichs des Benutzers liegt und infolge derer die Ausführung des Vertrages für den Benutzer erschwert wird.

Artikel 17: Zahlung

Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, und zwar auf eine vom Benutzer anzugebende Weise und in der Währung, auf die die Rechnung lautet. Eine Beanstandung des Rechnungsbetrags setzt die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

Wenn die Gegenpartei den Rechnungsbetrag innerhalb von acht Tagen bezahlt, ist sie berechtigt, einen Rabatt von zwei Prozent auf den Rechnungsbetrag anzuwenden.

Wenn die Gegenpartei nicht innerhalb der genannten 30 Tage zahlt, ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug. In diesem Fall schuldet die Gegenpartei Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat, es sei denn, die gesetzlichen (Handels-)Zinsen sind höher, in diesem Fall gelten die gesetzlichen (Handels-)Zinsen. Die Zinsen in Bezug auf den fälligen Betrag werden ab dem Zeitpunkt, an dem die Gegenpartei in Verzug ist, bis zum Zeitpunkt der Zahlung des vollständigen Betrags berechnet.

Im Falle der Auflösung, des Konkurses, der Pfändung oder des Zahlungsaufschubs der Gegenpartei werden die Forderungen des Benutzers gegenüber der Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.

Sollte die Gegenpartei mit der Erfüllung einer oder mehrerer ihrer Verpflichtungen in Verzug sein, gehen alle angemessenen Kosten zur außergerichtlichen Befriedigung zulasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Kosten belaufen sich auf 15 % des Rechnungsbetrags, mindestens jedoch auf EUR 100.

Artikel 18: Sicherheitsleistung, Pfandrecht und Eigentumsvorbehalt

Wenn es nach Ansicht des Benutzers Gründe dafür gibt, ist der Benutzer jederzeit berechtigt, von der Gegenpartei eine angemessene Sicherheit für die Bezahlung zu verlangen.

Alle Waren, die dem Benutzer von der Gegenpartei zur Lagerung und/oder Be- oder Verarbeitung zur Verfügung gestellt wurden und sich im Besitz des Benutzers befinden, gelten als dem Benutzer als Sicherheit für alle Beträge, die die Gegenpartei dem Benutzer aus welchem Grund auch immer schuldet, übergeben. Die gesetzliche Regelung in Bezug auf Pfandrechte gemäß Buch 3, Titel 9, Teil 1 und 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches [Burgerlijk Wetboek] ist in diesem Zusammenhang anwendbar.

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Benutzers, ungeachtet dessen, ob die Waren in der Zwischenzeit verarbeitet wurden oder Teil eines größeren Ganzen geworden sind.

Solange die Gegenpartei den Kaufpreis nicht vollständig bezahlt hat, ist die Gegenpartei nicht berechtigt, über die Waren zu verfügen, beispielsweise indem sie die Waren Dritten zur Sicherheit überlässt, sie zur Nutzung überlässt oder das Eigentum an ihnen überträgt.

Wenn die Gegenpartei die gelieferten Waren nach Ablauf der Zahlungsfrist weiterhin nicht vollständig bezahlt, ist der Benutzer berechtigt, die Waren auch ohne Inverzugsetzung zurückzunehmen, unabhängig davon, wo sie sich befinden und ob sie verarbeitet wurden oder nicht. Diese Berufung auf den Eigentumsvorbehalt führt zur Auflösung des Vertrages, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, und unbeschadet des Rechts des Benutzers, Schadenersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu fordern.

Im Falle eines Konkursantrags oder eines Antrags auf Gewährung eines Zahlungsaufschubs oder im Falle einer Pfändung der vom Benutzer gelieferten Waren verpflichtet sich die Gegenpartei, den Benutzer unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, damit dieser seine Eigentumsrechte ausüben kann. Die Kosten hierfür gehen zulasten der Gegenpartei.

Artikel 19: Aussetzung und Auflösung

Der Benutzer ist berechtigt, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, entweder die Ausführung des Vertrages bis auf weiteres auszusetzen oder den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen, ohne zur Zahlung von Schadenersatz oder zur Stellung einer Garantie verpflichtet zu sein, und unbeschadet aller weiteren ihm zustehenden Rechte, im Falle:

der vorübergehenden oder dauerhaften Unmöglichkeit für die Gegenpartei, irgendeine Verpflichtung aus dem mit dem Benutzer geschlossenen Vertrag oder aus einer damit verbundenen Verpflichtung zu erfüllen;

von ernsthaften Zweifeln an der Fähigkeit der Gegenpartei, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Benutzer zu erfüllen;

des Versäumnisses der Gegenpartei, auf Verlangen des Benutzers eine Sicherheit zu leisten; und/oder

des Konkurses, der Zahlungseinstellung, der Schließung, der Liquidation oder der vollständigen oder teilweisen Übertragung des Unternehmens der Gegenpartei.

Wenn der Benutzer in einem der vorgenannten Fälle beschließt, die Ausführung des Vertrages auszusetzen, wird der vereinbarte Preis abzüglich der bereits gezahlten Raten und der vom Benutzer aufgrund der Aussetzung ersparten Kosten sofort fällig, und die Gegenpartei ist verpflichtet, alle dem Benutzer entstandenen Kosten, einschließlich der Kosten für die Lagerung, zu erstatten.

Artikel 20: Streitigkeiten und anwendbares Recht

Streitigkeiten über das Zustandekommen, den Aufbau oder die Ausführung des zwischen dem Benutzer und der Gegenpartei geschlossenen Vertrages sowie alle anderen Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag werden vom zuständigen Gericht im Bezirk Breda, Niederlande, entschieden.

Alle vom Benutzer abgeschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

Rijen, September 2018

 

Haagh Protection BV

Dorpenbaan 8, 5121 DG RIJEN (NL)

VAT: NL8031.08837.B01

KVK: 18039876

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